5. In ihrer Beschwerde vom 31. Dezember 2017 beantragt die Beschwerdeführerin weiter sinngemäss einen Erlass der geforderten Beiträge. Gemäss Art. 11 AHVG können Beiträge nach den Artikeln 6, 8 Abs. 1 oder 10 Abs. 1 AHVG, deren Bezahlung einem obligatorisch ver-