A. B.____ wurde gemäss Schreiben der Ausgleichskasse Basel-Landschaft (Kasse) vom 22. Mai 2015 als Nichterwerbstätige erfasst und der Kasse per 1. Januar 2013 angeschlossen. Mit Beitragsverfügung vom 22. Mai 2015 setzte die Kasse die persönlichen AHV/IV/EO-Beiträge von B.____ ausgehend vom Mindestbeitrag von Fr. 480.-- fest. Zugleich stellte sie für das Jahr 2014 sowie für das erste Quartal 2015 Akontobeiträge in Rechnung, ebenfalls basierend auf dem Mindestbeitrag. Es folgten weitere drei Rechnungen für die Akontobeiträge des 2., 3. und 4. Quartals 2015 (vgl. Schreiben vom 14. Juli 2015, 9. September 2015 sowie 8. Dezember 2015).