In Bezug auf das Merkmal der Betriebsorganisation ist festzustellen, dass die GmbH des Beigeladenen im Jahr 2008 liquidiert und am 15. Januar 2009 im Handelsregister gelöscht worden ist. Gemäss seinen Aussagen an der heutigen Parteiverhandlung verfügt er heute weder über eigene Geschäftsräumlichkeiten noch über ein Lager. Zwar besitzt er eigenes Werkzeug und ein Firmenauto. Bedeutende Betriebsmittel oder Material beschaffte er dagegen nicht auf eigene Rechnung. Das Arbeitsmaterial lieferte jeweils der Beschwerdeführer. Von einer regelmässigen Direktannahme von Drittaufträgen kann ebenfalls nicht ausgegangen werden.