5.4 Es trifft zu, dass die äusseren Umstände, das Auftreten des Beigeladenen und die Führung einer Mehrwertsteuernummer auf den Rechnungen, Hinweise für eine selbständige Erwerbstätigkeit sind (vgl. auch WML Rz. 4027). Grundlegend für die Annahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit sind aber eine eigene Betriebsorganisation und/oder eine regelmässige Direktübernahme von Drittaufträgen. Keines dieser beiden Hauptkriterien ist hier erfüllt. In Bezug auf das Merkmal der Betriebsorganisation ist festzustellen, dass die GmbH des Beigeladenen im Jahr 2008 liquidiert und am 15. Januar 2009 im Handelsregister gelöscht worden ist.