Fakt sei, dass er nur in den Jahren 2002 bis 2007 Beiträge als Selbständigerwerbender abgerechnet habe. Am 3. September 2008 sei der Konkurs über die C.____GmbH eröffnet worden und am 1. Oktober 2008 sei die Konkurseinstellung mangels Aktiven erfolgt. Ferner habe er gemäss Rechnung vom 28. Juni 2016 unter eigenem Namen Rechnung gestellt und nicht über die GmbH. Zwar sei auf der Rechnung eine Mehrwertsteuernummer aufgeführt, Mehrwertsteuer sei aber keine abgerechnet worden. Der Beschwerdeführer könne sich nicht darauf berufen, aus Treu und Glauben davon ausgegangen zu sein, dass B.____ selbständig erwerbstätig sei. Vielmehr müsse er prüfen, an wen er Aufträge als Unterakkordant vergebe.