_ verweilen und während dieser Zeit nicht mehr als drei Monate an Studienund Lehrgängen teilnehmen. Gestützt auf die Angaben der Beschwerdeführerin erscheint es daher fraglich, ob sie die angegebene Ausbildung an der F.____ überhaupt in Angriff nehmen, geschweige denn abschliessen kann, dauern doch bereits die E.____ I und E.____ II zusammen rund acht Monate.