5.2.2 Des Weiteren hat die Beschwerdeführerin angegeben, dass sie sich mit einem Touristenvisum in I.____ aufhalte. Es erscheint daher fraglich, ob sie überhaupt berechtigt ist, an einer Universität zu studieren und gegebenenfalls wie lange. Daneben ist auch unklar, wie lange sie mit einem Touristenvisum in I.____ bleiben darf. In der Regel dürfen Touristen nicht länger als 12 Monate in I.____ verweilen und während dieser Zeit nicht mehr als drei Monate an Studienund Lehrgängen teilnehmen.