Die Tatsache, dass die F.____ in I.____ anerkannt ist, ändert aber nichts daran, dass die F.____ in der Schweiz rechtlich nicht anerkannt ist. Ausserdem sind die Angaben zum Inhalt des Lehrgangs spärlich und nicht überprüfbar. So fehlen Angaben zu den Lernzielen resp. den vorgesehenen Lernkontrollen (Prüfungen samt des Prüfungsinhalts, Verfassen von Arbeiten o.Ä.) in den einzelnen Fächern sowie den verantwortlichen Lehrpersonen (Namen und ausgewiesene Qualifikationen der Ausbildner). Des Weiteren ist unklar wie lange der Studiengang dauert. Demnach fehlt es der strittigen Ausbildung an Transparenz und damit an deren Überprüfbarkeit.