5.2 Die Beschwerdeführerin bringt nun vor, dass ihr Berufsziel „Event Managerin“ ist und sie diesen Beruf an der F.____ theoretisch und praktisch erlernen möchte. Das Bestehen der E.____ sei Voraussetzung für die Aufnahme an der F.____. Da die Studentenschaft an der F.____ multikulturell sei, werde es ihr ermöglicht, weite Personen- und Kulturkenntnisse zu erlangen, um so mit frischem Wind im Bereich des Event Managements in der Schweiz zu arbeiten. Ganz abgesehen davon bringe sie ein englischsprachiges Studium nochmal auf ein höheres Sprachniveau, wodurch sie auf hohem Level mit einer breiten Kundschaft kommunizieren könne.