Unter Berücksichtigung des Vorbezugs resultiert ein Anspruch des Versicherten von Fr. 2‘141.-- (Fr. 2‘297.-- - Fr. 156.--) pro Monat. Die Beschwerde ist demnach abzuweisen. Seite 6 http://www.bl.ch/kantonsgericht 5. Nach Art. 61 lit. a ATSG ist der Prozess vor dem kantonalen Gericht für die Parteien kostenlos. Es sind deshalb für das vorliegende Verfahren keine Kosten zu erheben. Die ausserordentlichen Kosten sind bei diesem Ausgang des Verfahrens wettzuschlagen. Demgemäss wird e r k a n n t : ://: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.