Seite 5 http://www.bl.ch/kantonsgericht schnittliches Jahreseinkommen von Fr. 67‘392.--, Rentenskala 43]) für den Versicherten vorteilhafter sei als die im Zeitpunkt der Entstehung des AHV-Rentenanspruchs ermittelte Rente von Fr. 2‘059.-- (durchschnittliches Jahreseinkommen von Fr. 62‘640.--; Rentenskala 44; vgl. ACOR-Berechnungsblatt vom 23. Mai 2014; act. 146 ff.). Die ungekürzte, nicht plafonierte Rente der Ehefrau wurde mit Fr. 2‘078.-- (durchschnittliches Jahreseinkommen von Fr. 64‘584.--, Rentenskala 44) beziffert.