act. 104 ff.) resultiere, was für den Versicherten im Vergleich zur Berechnung auf der Grundlage der Invalidenrente (Fr. 2‘267.-- [durchschnittliches Jahreseinkommen von Fr. 82‘560.--; Rentenskala 43]) günstiger sei. In der Folge sprach sie ihm mit Verfügung vom 12. September 2011 eine zufolge Vorbezugs um ein Jahr gekürzte einfache Altersrente von monatlich Fr. 2‘128.-- (Fr. 2‘283.-- - Fr. 155.--) zu. Dieses Vorgehen wurde vom Beschwerdeführer zu Recht nicht bestritten.