4.1 Mit Verfügung vom 29. Juli 2005 sprach die IV-Stelle dem Versicherten unter Zugrundelegung eines massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommens (inkl. Erziehungsgutschriften) von Fr. 82‘560.--, einer anrechenbaren Beitragsdauer von 36 Jahren und 5 Monaten sowie der Rentenskala 43 eine halbe Invalidenrente in der Höhe von Fr. 1‘051.-- (vgl. ACOR- Berechnungsblatt vom 28. Juni 2005; act. 34) zu. Am 26. April 2011 meldete sich der Versicherte zum Bezug der Altersente an. In der Folge kam die Vorinstanz im Rahmen der Vergleichsrechnung gemäss Art.