A.3 Am 26. April 2011 meldete sich A.____ zum Bezug der Altersente an. In der Folge ersetzte die zuständige Ausgleichskasse der Aargauischen Industrie- und Handelskammer (Ausgleichskasse) mit Verfügung vom 12. September 2011 die bisher ausgerichtete Invalidenrente per 1. November 2011 durch eine zufolge Vorbezugs um ein Jahr gekürzte einfache Altersrente auf der Grundlage der Rentenskala 44 von monatlich Fr. 2‘128.--. Nachdem sich auch B.____ am 13. Mai 2014 vom Bezug der Altersrente angemeldet hatte, nahm die Ausgleichskasse auf den 1. Dezember 2014 eine integrale Neuberechnung der Rente vor. Mit Verfügung vom 29. August 2014 sprach sie A.____