49ter Abs. 3 lit. c AHVV. Eine allfällige Fehlinformation, woraus die Beschwerdeführerin nach Seite 6 http://www.bl.ch/kantonsgericht Treu und Glauben einen Anspruch auf eine AHV-Kinderrente für ihre Tochter abzuleiten berechtigt wäre, ist demnach nicht ersichtlich.