Da im Juli 2016 mithin kein Unterricht mehr stattgefunden hat, ist von einem Ende des Sozialjahres bereits per Ende Juni 2016 auszugehen. Selbst aber wenn von einem regulären Ende des Brü- cken- und Sozialjahres erst Ende Juli 2016 ausgegangen würde, hat der Ausbildungsunterbruch so oder anders mehr als ein Jahr betragen. Ein Anspruch auf eine nachträgliche Ausrichtung einer AHV-Kinderrente für die Zeit von Juli 2016 bis August 2017 ist daher ausgeschlossen.