Seite 5 http://www.bl.ch/kantonsgericht der Beschwerdeführerin vom 6. Juni 2016 hervorgeht, dass das Sozialjahr nur bis Ende Juni 2016 besucht werde (Beilage 4 zur Vernehmlassung der Kasse), befinden sich in den übrigen Akten keine Hinweise, dass B.____ nach der Beendigung ihres Praktikums Ende Juni 2016 zwecks Fortführung eines regulären Schulunterrichts an die E.____ zurückgekehrt wäre. Da im Juli 2016 mithin kein Unterricht mehr stattgefunden hat, ist von einem Ende des Sozialjahres bereits per Ende Juni 2016 auszugehen.