3.1 Im vorliegenden Fall hat das Herbstsemester der Sekundarstufe 1 an der Schule D.____ nach Ablauf der Sommerferien am 14. August 2017 begonnen (Schulbestätigung , Beilage 5 zur Vernehmlassung der Kasse). Andererseits ergibt sich aus den Akten, dass das von B.____ zuvor besuchte Sozialjahr spätestens am 31. Juli 2016 regulär beendet worden ist (Bestätigung vom 27. November 2017, Beilage 1 zur Vernehmlassung der Kasse). Die letzten Monate ihres Brückenjahres hat B.____ allerdings ein Heimpraktikum im Zentrum C.____ absolviert. Dieses begann am 1. März 2016 und endete am 30. Juni 2016 (Praktikumsvertrag vom 3./9. Februar 2016, Beilage 3 zur Vernehmlassung der Kasse).