Die monatlichen Einnahmen des Ehepaares stellen sich wie folgt dar: AHV-Rente des Beschwerdeführers Fr. 1‘863.-- Einkommen der Ehefrau Fr. 4‘300.-- Prämienverbilligung Beschwerdeführer Fr. 472.-- Prämienverbilligung Ehefrau Fr. 472.-- Total Einnahmen Fr. 7‘107.--