Es geht um Ergänzungsleistungen, Krankenkassendurchschnittsprämien und kantonale Beihilfen, die der Beschwerdeführer zu Unrecht bezogen hatte, da er die Lebens- und Einkommensverhältnisse nicht korrekt meldete. Er verletzte seine Mitwirkungspflichten gegenüber der Beigeladenen in der Vergangenheit wiederholt und teilte insbesondere erhebliche Veränderungen seiner Lebens- und Einkommenssituation nicht mit. Der monatliche Verrechnungsbetrag von Fr. 700.-- ergibt sich aus der Existenzminimums-Berechnung der Beigeladenen für die Zeit ab dem 1. Januar 2016. Die monatlichen Ausgaben des Ehepaares rechnen sich gestützt auf die EL-Berechnungsblätter 2016 wie folgt: