://: 1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der angefochtene Einspracheentscheid der Ausgleichskasse Luzern vom 20. Oktober 2017 aufgehoben und es wird festgestellt, dass die Beschwerdeführerin der Ausgleichskasse Luzern einen Schadenersatz aus nicht bezahlten Sozialversicherungsbeiträgen (zuzüglich Verwaltungskosten) für die Zeit von Januar bis November 2014 basierend auf einer Lohnsumme von Fr. 190‘196.— schuldet. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.