6.3 Im vorliegenden Fall wurde der Kasse anlässlich der Rekapitulation der Lohnmeldung 2013 am 17. Januar 2014 für das Jahr 2014 eine voraussichtliche Lohnsumme von Fr. 150‘000.— gemeldet (Beilagen 12 und 13 zur Vernehmlassung). Gestützt auf eine telefonische Meldung vom 11. April 2014, wonach die Lohnsumme 2014 im Moment Fr. 0.— betrage, erfolgte gleichentags eine rückwirkende Korrektur im entsprechenden Umfang (Beilage 11 zur Vernehmlassung). Am 5. August 2014 meldete die Beschwerdeführerin der Kasse wieder eine Erhöhung der voraussichtlichen Lohnsumme für das Jahr 2014 und bezifferte diese für das ganze Jahr auf Fr. 100‘000.— (Beilage 9 zur Vernehmlassung).