Die unbezahlt gebliebenen Lohnbeiträge gemäss Jahresabrechnung 2013 vom 13. Februar 2014 im Zusammenhang mit offenen Tilgungsraten im Umfang von Fr. 4‘000.—, gemäss Akon- to-Rechnung über Fr. 3‘560.20 vom 12. Dezember 2014 und gemäss Jahresabrechnung 2014 vom 30. Juni 2015 über Fr. 29‘196.70 seien im Zeitpunkt ihres effektiven Austritts noch nicht fällig gewesen. Zudem habe sie weder absichtlich noch grobfahrlässig Vorschriften missachtet. Die Haftung in Verbindung mit diesen drei Rechnungen im Umfang von insgesamt Fr. 36‘756.90 sei zu verneinen. Die Schadenersatzverfügung im Umfang ursprünglich von Fr. 47‘674.05 sei demnach auf Fr. 10‘917.15 zu reduzieren.