A. Die B.____ GmbH (GmbH) war als beitragspflichtige Arbeitgeberin bei der Ausgleichskasse Luzern (Kasse) angeschlossen. Im Rahmen einer Übertragung ihrer Stammanteile verlegte sie Ende des Jahres 2014 ihren Sitz in den Kanton Basel-Landschaft. Am 8. März 2016 wurde über die GmbH der Konkurs eröffnet. Am 11. Mai 2016 wurde das Konkursverfahren mangels Aktiven eingestellt. B. Mit Verfügung vom 20. März 2017 forderte die Kasse von A.____ als ehemalige Geschäftsführerin der GmbH Schadenersatz für ausstehende Lohnbeiträge ab 27. August 2013 bis Ende Dezember 2014 in der Höhe von Fr. 47‘674.05. Daran hielt sie auf Einsprache hin mit Entscheid vom 20. Oktober 2017 fest.