Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Sozialversicherungsrecht vom 8. Mai 2018 (710 17 377 / 115) ____________________________________________________________________ Alters- und Hinterlassenenversicherung Verwaltungsratshonorar stellt massgebenden Lohn im Sinne von Art. 5 Abs. 2 AHVG dar. Eine nachträglich abweichende Festsetzung dieses Entgelts als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit ist mangels offensichtlicher Unrichtigkeit der ursprünglichen Festsetzung des Beitragsstatuts nicht möglich. Besetzung Präsidentin Doris Vollenweider, Gerichtsschreiber Stephan Paukner Parteien A.____, Beschwerdeführer