Als Ergebnis ist zusammenfassend festzuhalten, dass die Ausgleichskasse Basel- Landschaft im angefochtenen Einspracheentscheid vom 7. September 2017 die dem Versicherten bis anhin ausgerichtete Hilflosenentschädigung für eine Hilflosigkeit leichten Grades zu Recht revisionsweise auf eine solche für eine Hilflosigkeit mittleren Grades erhöht hat. Die hiergegen erhobene Beschwerde, mit der die Erhöhung der bisherigen Hilflosenentschädigung auf eine solche für eine Hilflosigkeit schweren Grades verlangt wird, ist als unbegründet anzuweisen. Nicht gefolgt werden kann der Ausgleichskasse Basel-Landschaft hingegen, soweit sie die