9. Als Ergebnis ist zusammenfassend festzuhalten, dass die Ausgleichskasse Basel- Landschaft im angefochtenen Einspracheentscheid vom 7. September 2017 die dem Versicherten bis anhin ausgerichtete Hilflosenentschädigung für eine Hilflosigkeit leichten Grades zu Recht revisionsweise auf eine solche für eine Hilflosigkeit mittleren Grades erhöht hat.