Die Ausgleichskasse Basel-Landschaft bemerkte dies im Laufe des vorliegenden Beschwerdeverfahrens, worauf sie in ihrer Vernehmlassung vom 4. Dezember 2017 beantragte, es sei dem Beschwerdeführer die Hilflosenentschädigung für eine Hilflosigkeit mittleren Grades für den Monat April 2016 im Rahmen einer reformatio in peius (wieder) abzusprechen.