7.5.3 Zu keiner anderen Beurteilung führen auch die in der Beschwerde detailliert beschriebenen Beeinträchtigungen des Versicherten. Er respektive seine Rechtsvertreterin schildern, dass insbesondere beim Absitzen Vorkehrungen getroffen werden müssten, damit er sich richtig hinsetze. Diese Ausführungen stehen jedoch im Widerspruch zu den Angaben im Abklärungsbericht vom 13. Juli 2016 und zu den echtzeitlichen Feststellungen im Austrittsbericht des Ärztlichen Dienstes des Spitals F.____ vom 27. Mai