Zudem ging sie auf Seite 6 des Berichts auch detailliert auf die gesundheitliche Situation des Versicherten ein. Frau G.____ hat sodann eine Hilfsbedürftigkeit in fünf alltäglichen Lebensverrichtungen bestätigt. Zudem hat sie - ganz im Sinne der Rechtsprechung - bezüglich jener Lebensverrichtung, bei welcher sie von keiner Dritthilfe ausging, die Einholung einer schriftlichen Stellungnahme des behandelnden Arztes veranlasst.