Die nachträgliche Korrektur seiner Beurteilung der Hilflosigkeit des Versicherten in der alltäglichen Lebensverrichtung "Aufstehen, Absitzen, Abliegen" wirkt sich mit andern Worten nicht auf den Ausgang des vorliegenden Beschwerdeverfahrens aus. Vor diesem Hintergrund ist es aber nicht erforderlich, den behandelnden Arzt zusätzlich noch mündlich hierzu anzuhören, und es kann von einer entsprechenden Befragung von Dr. D.____ durch das Gericht abgesehen werden. Die Gründe, die zu diesem Schluss führten, sind im Folgenden näher darzulegen.