erachtete es das instruierende Präsidium für angezeigt, den behandelnden Arzt anlässlich einer mündlichen Verhandlung als Auskunftsperson (nochmals) zum medizinischen Sachverhalt und insbesondere zur Frage der Hilflosigkeit des Versicherten in der alltäglichen Lebensverrichtung "Aufstehen, Absitzen, Abliegen" zu befragen. Im weiteren Verlauf des Beschwerdeverfahrens kam das instruierende Präsidium jedoch auf diese Anordnung zurück und verfügte am 14. Oktober 2021, dass vorläufig auf eine solche mündliche Befragung von Dr. D.____ verzichtet werde. Gleichzeitig überliess das instruierende Präsidium den Entscheid darüber, ob eine mündli-