7.3.2 Nach Eingang dieser neuen, im Vergleich zur ursprünglichen Antwort vom 18. August 2016 inhaltlich diametral anderslautenden Erklärung von Dr. D.____ vom 29. April 2019 erachtete es das instruierende Präsidium für angezeigt, den behandelnden Arzt anlässlich einer mündlichen Verhandlung als Auskunftsperson (nochmals) zum medizinischen Sachverhalt und insbesondere zur Frage der Hilflosigkeit des Versicherten in der alltäglichen Lebensverrichtung "Aufstehen, Absitzen, Abliegen" zu befragen.