7.3.1 Im Laufe des vorliegenden Beschwerdeverfahrens reichte der Beschwerdeführer dem Kantonsgericht nun allerdings eine schriftliche Erklärung des behandelnden Arztes Dr. D.____ vom 29. April 2019 ein. Darin korrigierte dieser seine vorstehend geschilderte Aussage, die er im Antwortschreiben an die IV-Stelle Basel-Stadt vom 18. August 2016 zur Hilfsbedürftigkeit des Versicherten in der alltäglichen Lebensverrichtung "Aufstehen, Absitzen, Abliegen" gemacht hatte.