Der Versicherte könne selbständig von einem Stuhl aufstehen und wieder absitzen und auch das Abliegen ins Bett und das Aufstehen vom Bett sei ihm selbständig möglich. Wie den Akten entnommen werden kann, fragte die IV-Stelle Basel-Stadt vor der Beschlussfassung den behandelnden Arzt Dr. D.____ an, ob er aus ärztlicher Sicht bestätigen könne, dass beim Versicherten bei der alltäglichen Lebensverrichtung “Aufstehen, Absitzen, Abliegen“ nach wie vor Selbständigkeit bestehe. Mit Schreiben vom 18. August 2016 bejahte Dr. D.____ dies ausdrücklich. Gestützt auf die Ergebnisse des Abklärungsberichts vom 13. Juli 2016 und diese Bestätigung des behandelnden Arztes Dr. D.__