Darin wurde geltend gemacht, dass in gewissen Assistenzbereichen ein Mehraufwand vorliege. Wie dem Formular entnommen werden kann (vgl. dessen S. 2), dient dieses dazu, während der akuten Phase eines Leidens die Gewährung eines Zuschlags zum Assistenzbeitrag für höchstens 90 aufeinander folgende Tage zu beantragen, sofern in der Verfügung zum Assistenzbeitrag akute Phasen vorgesehen sind.