6.5 Schliesslich bestand - entgegen einer weiteren Annahme des Beschwerdeführers - auch im Mai 2015 kein Anlass dafür, von Amtes wegen eine Revision der Hilflosenentschädigung durchzuführen. Im genannten Zeitpunkt ging bei der IV-Stelle Basel-Stadt das von der Rechtsvertreterin und dem behandelnden Augenarzt Dr. med. E.____, Ophthalmologie FMH, für den Versicherten ausgefüllte und unterzeichnete Formular “Assistenzbeitrag: Ärztliche Bestätigung der akuten Phase“ vom 5. Mai 2015 ein. Darin wurde geltend gemacht, dass in gewissen Assistenzbereichen ein Mehraufwand vorliege.