1.3 Wie den Akten entnommen werden kann, hob die Ausgleichskasse Basel-Landschaft mit Verfügung vom 26. September 2018 die Hilflosenentschädigung des Versicherten per 31. Mai 2018 auf. Sodann verpflichtete sie den Versicherten mit einer weiteren Verfügung vom selben Tag zur Rückerstattung der bereits ausbezahlten Hilflosenentschädigung für den Monat Juni 2018 im Betrag von Fr. 588.--. Da der vorliegend angefochtene Einspracheentscheid vom 7. September 2017 datiert, sind diese Entwicklungen nach dem vorstehend Gesagten im vorliegenden Beschwerdeverfahren nicht (mehr) zu berücksichtigen.