Am 18. November 2019 hatte das Kantonsgericht das vorliegende Beschwerdeverfahren bis zum Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses vom 31. Oktober 2019 sistiert. Nach Eingang des erwähnten bundesgerichtlichen Urteils wurde die Sistierung am 21. Juli 2020 aufgehoben und der Fall erneut dem Dreiergericht zur Beurteilung überwiesen.