Mit Vorladung vom 17. September 2019 teilte das Kantonsgericht den Parteien seine Zusammensetzung mit, worauf der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 23. September 2019 die Präsidentin Eva Meuli, den Kantonsrichter Christof Enderle und den Gerichtsschreiber Markus Schäfer wegen Befangenheit bzw. Anscheins einer solchen ablehnte. Mit Beschluss vom 31. Oktober 2019 gab das Kantonsgericht diesem Ausstandbegehren nicht statt. Die vom Versicherten gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde wies das Bundesgericht mit Urteil vom 22. Juni 2020 (9C_826/2019) ab, soweit es darauf eintrat.