J. Am 7. August 2019 überwies das instruierende Präsidium den Fall erneut dem Dreiergericht zur Beurteilung. Gleichzeitig ordnete es die Durchführung einer Parteiverhandlung an, zu der Dr. D.____ als Auskunftsperson geladen werde; der Beschwerdeführer werde vom persönlichen Erscheinen dispensiert. Mit Vorladung vom 17. September 2019 teilte das Kantonsgericht den Parteien seine Zusammensetzung mit, worauf der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 23. September 2019 die Präsidentin Eva Meuli, den Kantonsrichter Christof Enderle und den Gerichtsschreiber Markus Schäfer wegen Befangenheit bzw. Anscheins einer solchen ablehnte.