Zusammen mit dieser Eingabe liess der Beschwerdeführer eine schriftliche Erklärung des behandelnden Arztes Dr. med. D.____, Innere Medizin FMH, vom 29. April 2019 einreichen. Darin korrigierte dieser seine in einem Antwortschreiben an die IV- Stelle Basel-Stadt vom 18. August 2016 im Zusammenhang mit der Abklärung der Hilflosigkeit Seite 4 http://www.bl.ch/kantonsgericht gemachten Angaben. In der Folge nahmen die IV-Stelle Basel-Stadt am 2. Juli 2019 und die Ausgleichskasse Basel-Landschaft am 4. Juli 2019 zu der Eingabe des Beschwerdeführers und zu dem damit ins Recht gelegten Schreiben von Dr. D.___ Stellung.