Mit prozessleitender Verfügung vom 4. April 2018 lehnte das instruierende Präsidium des Kantonsgerichts das Sistierungsgesuch des Beschwerdeführers ab. Ebenso gab es dessen Antrag auf Aufnahme von Vergleichsverhandlungen bzw. auf Unterbreitung eines gerichtlichen Vergleichsangebots nicht statt. In Bezug auf die Seite 3 http://www.bl.ch/kantonsgericht verschiedenen Beiladungsanträge der Parteien schliesslich entsprach das instruierende Präsidium dem Begehren um Beiladung der IV-Stelle Basel-Stadt, die übrigen Beiladungsanträge des Beschwerdeführers und der Ausgleichskasse Basel-Landschaft wies es hingegen ab.