D. Mit Eingabe vom 3./5. Februar 2018 beantragte der Beschwerdeführer die Sistierung des Beschwerdeverfahrens, wobei er dies mit einer möglichen Übernahme des Dossiers betreffend Hilflosenentschädigung durch die Ausgleichskasse Basel-Stadt begründete. Die Ausgleichskasse Basel-Landschaft erklärte sich in ihrer Stellungnahme vom 23. Februar 2018 mit diesem Verfahrensantrag nicht einverstanden. Mit prozessleitender Verfügung vom 4. April 2018 lehnte das instruierende Präsidium des Kantonsgerichts das Sistierungsgesuch des Beschwerdeführers ab.