Am 8. Dezember 2017 reichte die Ausgleichskasse Basel-Landschaft die Kopie eines an die Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers gerichteten Schreibens des BSV vom 16. Oktober 2017 nach. Darin nimmt das BSV zu Zuständigkeitsfragen Stellung, die ihm die Rechtsvertreterin unterbreitet hatte.