C. In ihrer Vernehmlassung vom 4. Dezember 2017 ersuchte die Ausgleichskasse Basel- Landschaft in materieller Hinsicht um Abweisung der Beschwerde. Gleichzeitig beantragte sie, es sei dem Beschwerdeführer die Hilflosenentschädigung für eine Hilflosigkeit mittleren Grades für den Monat April 2016 im Rahmen einer reformatio in peius abzusprechen. In verfahrensrechtlicher Hinsicht ersuchte sie um Gutheissung des Antrags, wonach die IV-Stelle Basel-Stadt zum Verfahren beizuladen sei, darüber hinaus sei auch das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) beizuladen. Die weiteren Verfahrensanträge des Beschwerdeführers seien hingegen abzuweisen.