In verfahrensrechtlicher Hinsicht beantragte er, es seien die IV-Stelle Basel-Stadt, die IV-Stelle Basel-Landschaft, die Ausgleichskasse Ba- sel-Stadt sowie die Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft zum Verfahren beizuladen und es seien Vergleichsverhandlungen aufzunehmen; alles unter o/e Kostenfolge zu Lasten des Staates.