Eventualiter sei die Einsprache vollumfänglich gutzuheissen und es seien ihm per Oktober 2013 eine Hilflosenentschädigung mittleren Grades in Höhe von Fr. 1’170.-- monatlich (bzw. von Fr. 1‘175.-- pro Monat ab Januar 2015) und ab Mai 2016 eine Hilflosenentschädigung schweren Grades - unter Wahrung des betragsmässigen Besitzstands in Höhe von Fr. 1‘175.-- pro Monat - zuzusprechen. In verfahrensrechtlicher Hinsicht beantragte er, es seien die IV-Stelle Basel-Stadt, die IV-Stelle Basel-Landschaft, die Ausgleichskasse Ba- sel-Stadt sowie die Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft zum Verfahren beizuladen und es seien Vergleichsverhandlungen aufzunehmen;