Darin beantragte er, es sei festzustellen, dass die Verfügung der Ausgleichskasse Basel-Landschaft vom 21. November 2016 und damit auch der sie teilweise schützende Einspracheentscheid vom 7. September 2017 nichtig seien. Eventualiter sei die Einsprache vollumfänglich gutzuheissen und es seien ihm per Oktober 2013 eine Hilflosenentschädigung mittleren Grades in Höhe von Fr. 1’170.-- monatlich (bzw. von Fr. 1‘175.-- pro Monat ab Januar 2015) und ab Mai 2016 eine Hilflosenentschädigung schweren Grades - unter Wahrung des betragsmässigen Besitzstands in Höhe von Fr. 1‘175.-- pro Monat - zuzusprechen.