Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht eine Hilflosenentschädigung für eine Hilflosigkeit mittleren Grades zu. Hiergegen erhob A.____ Einsprache bei der Ausgleichskasse Basel-Landschaft mit den Hauptbegehren, es sei ihm bereits ab Oktober 2013 eine Hilflosenentschädigung für eine Hilflosigkeit mittleren Grades und ab Mai 2016 eine Hilflosenentschädigung für eine Hilflosigkeit schweren Grades zuzusprechen. Mit Einspracheentscheid vom 7. September 2017 hiess die Ausgleichskasse Basel-Landschaft die Einsprache insoweit teilweise gut, als sie A.___